Photovoltaik (Solarstrom)

Energiespeicher als Nachrüstsystem und individuelle Komplettsysteme für neue PV-Anlagen

Warum lohnt sich ein Energiespeichersystem?

Ohne Energiespeicher kann nur ca. 1/3 des erzeugten Stroms selbst genutzt werden. Das Einspeisen ins Netz lohnt sich besonders dann nicht, wenn die EEG-Förderung entfällt. Die gespeicherte Kilowattstunde bringt eine Ersparnis von bis zu 40 Cent (bei einem durchschnittlichen Strompreis von 48,12 ct/kWh, einem Jahresverbrauch von 3500 kWh und einer Einspeisevergütung von 8,56 ct/kWh bei einer Anlage bis 10 kWp, Stand 02.2023). Zusätzlich besitzt das Nachrüstsystem eine Notstromfunktion im Falle eines Netzausfalls.

Senken Sie Ihre Energiekosten. Erhöhen Sie den Eigenverbrauch Ihres erzeugten Stroms und sparen Sie Geld. Durch den Einsatz eines Energiespeichers können Sie die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen, wenn sie am billigsten verfügbar ist, und die Energie zu Zeiten nutzen, in denen sie benötigt wird. Unsere Energiespeicher-Bundles sind die optimale Ergänzung zu bereits existierenden PV-Systemen, um Ihren erzeugten Strom speichern zu können. Besonders alte Solaranlagen, deren EEG-Förderung endet und es sich nicht lohnt, den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen, bieten diese Nachrüstsysteme die besten Vorteile.

Unsere Litium-Eisenphosphat-Energiespeicher zeichnen sich über eine lange Lebensdauer, ihre Zuverlässigkeit und ihren günstigeren Preis aus. Dadurch sind sie besonders für PV-Energiespeichersysteme geeignet.

isl.red und Produkte von GTSystem

Ihre Vorteile mit isl.red …

Die Montage und Installation der Systeme kann bei Bedarf von unseren Partnern durchgeführt werden. Wir stehen Ihnen auch nach der Inbetriebnahme für technische Fragen, mit unserem Service und unserer Gewährleistung zur Verfügung

… und starken Partnern

Seit dem 01.01.2023 sind Neuerungen des JStG in Kraft getreten, so dass der Erwerb sowie die Installation von Energiespeichern und Photovoltaikanagen unter festgelegten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Wir weisen darauf hin, dass die MwSt-Befreiung nur erfolgt, wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. 
Die Voraussetzungen für die Mwst-Befreiung:

  • Der Erwerb dient privaten Zwecken und nicht dem gewerblichen Weiterverkauf
  • Die Komponenten sind für eine neue Anlage gedacht oder dienen der Erweiterung einer vorhandenen privaten oder öffentlich genutzten PV-Anlage
  • Die Komponenten werden auf oder in der Nähe eines (privaten) Gebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder einer für das Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt und installiert
  • Die Bruttoleistung der PV-Anlage darf nicht mehr als 30 kWp betragen
  • Sind weitere Dokumente benötigt, werden wir diese von Ihnen nachfordern. Sie bestätigen, dass Ihre Angaben korrekt sind, Sie bei Falschangaben haften und die fällige Steuer in diesem Fall nachzahlen

Der Gesetzestext ist hier zu finden: § 12 UStG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)